Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen werden zwischen der pws_agency (nachfolgend Agentur genannt) und dem Auftraggeber für alle beauftragten Arbeiten im Bereich von Logo Design, Websites, Webapplikationen, System Administration, Hosting, Wartungs- und Supportverträge, sowie sonstige IT-Dienstleistungen abgeschlossen. Sofern der Auftraggeber den Bedingungen nicht unverzüglich nach Zugang widerspricht gelten diese als bindend und vereinbart. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die die Agentur nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt.
AGB
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen werden zwischen der pws_agency (nachfolgend Agentur genannt) und dem Auftraggeber für alle beauftragten Arbeiten im Bereich von Logo Design, Websites, Webapplikationen, System Administration, Hosting, Wartungs- und Supportverträge, sowie sonstige IT-Dienstleistungen abgeschlossen. Sofern der Auftraggeber den Bedingungen nicht unverzüglich nach Zugang widerspricht gelten diese als bindend und vereinbart. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die die Agentur nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt.
1. Geltung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Gegenstand des Vertrages ist die Gestaltung neuer Produkte, Printmedien, Websites, Webapplikationen, Logo Design, System Administration, Programmierung und Werbefotografie, oder die Überarbeitung dieser eben genannten Dienstleistungen. Innerhalb des vom Auftraggeber vorgegebenen Rahmens hat die Agentur Gestaltungsfreiheit. Die Agentur wird die Weisungen, die der Auftraggeber erteilt, im Rahmen der gestalterischen Freiheit befolgen sowie Vorschläge, Produktionsmöglichkeiten und Geschäftsstrategien des Auftraggebers berücksichtigen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, die nicht im Angebot berücksichtigt waren, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit lassen den Vergütungsanspruch der Agentur unberührt. Der Auftraggeber erbringt diese Leistungen kostenlos. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die Agentur ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die Agentur auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
1.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für das Design zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Davon ausgenommen sind Bilder und Skripte, die die Agentur beschafft hat. Die Verantwortung für Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber.
1.3 Mündlich geschlossene Aufträge oder Änderungen bedarf es einer schriftlichen Ausführung die von der Agentur und dem Auftraggeber bestätigt werden muss. Ist dies nicht der Fall sind mündliche Absprachen nichtig.
1.4 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.
2. Vertragsgegenstand, Vertragsabschluss und Vertragslaufzeiten
2.1 Die Agentur bzw. ihre Erfüllungsgehilfen fertigen für den Kunden nach Absprache mit diesem Kreations-, Herstellungs- und Druckleistungen an, wobei die Agentur bzw. ihre Erfüllungsgehilfen im Rahmen des Auftrags künstlerische und publizistische Gestaltungsfreiheit besitzt. Die von der Agentur bzw. ihren Erfüllungsgehilfen angefertigten Arbeiten sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
2.2 Die Herausgabe offener Dateien (veränderbare Roh-Dateien) ist nicht geschuldet und muss separat vereinbart und vergütet werden.
2.3 Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten der Agentur angefertigt werden, verbleiben bei der Agentur. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden.
2.4 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit lassen den Vergütungsanspruch der Agentur unberührt. Der Auftraggeber erbringt diese Leistungen kostenlos.
3. Nutzungsrechte
3.1 Die Agentur räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Rechteeinräumung an Dritte ist damit grundsätzlich nicht gestattet. Hierzu bedarf es einer ent- sprechenden schriftlichen Vereinbarung. Bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung (inkl. der evtl. separat zu zahlenden Lizenzgebühren) verbleiben die Nutzungsrechte bei der Agentur. Werden zum Nutzungszeitraum, zur Stückzahl und /oder zum Vertriebsgebiet keine Vereinbarungen getroffen, bestimmt sich der Umfang der Nutzungsrechte nach dem von beiden Parteien zugrunde gelegten Vertragszweck.
3.2 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der geschuldeten Werkhonorare und der vom Auftraggeber zu erstattenden Nebenkosten über. Ist eine pauschale Abgeltung der Nutzungsrechte vereinbart, muss auch diese vollständig bezahlt sein. Bei Verstoß gegen Punkt 2 hat der Auftraggeber der Agentur zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 150 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.
3.3 Die Agentur hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt, die Designleistung als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Agentur zum Schadensersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz 150 Prozent des vereinbarten Vergütungssatzes. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Den Verzicht zur Namensnennung bedarf es einer schriftlichen Bestätigung der Agentur.
3.4 Nutzungsrechte für vom Auftraggeber abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe bleiben bei der Agentur. Dies gilt auch für Leistungen der Agentur, die nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts sind.
4. Vergütung und Fälligkeit der Vergütung
4.1 Die Vergütung geht aus dem Angebot von der Agentur oder aus der Bestellbestätigung hervor. Entsprechende Veränderungen der Vergütung während eines Vertrages werden gesondert schriftlich festgehalten. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
4.2 Sofern die Vergütung der Agentur nicht durch ein schriftliches Angebt geregelt ist, geschieht dies auf Grundlage der jeweils gültigen Preisliste der Agentur, bei Fehlen einer solchen, nach den branchenüblichen Vergütungssätzen (AGD – Tarifvertrag für Designleistungen in jeweils aktueller Fassung).
4.3 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht und haben keinen Einfluss auf die Vergütung.
4.4 Separat berechnet werden soweit nicht anders vereinbart: Materialien, Reinzeichnungen, Übersetzungen, Fahrkosten, Spesen, Organisations- und Beschaffungskosten sowie technische Kosten wie Satz, Zwischenaufnahmen, Fotos, Fotoabzüge, Werkzeugkosten, die Herstellung von Werbemitteln, sowie Leistungen hinzugezogener Unternehmungen (Marktforschung, Rechtsanwälte etc.) je nach entsprechendem Aufwand.
4.5 Liegt dem Angebot keine andere Vergütungsfälligkeit vor, ist die volle Vergütung bei Lieferung der Entwürfe fällig.
4.6 Die Schaffung von Entwürfen ist vergütungspflichtig. Notwendig werdende Änderungen von Entwürfen, die nicht durch Mängel verursacht sind, die Agentur zu vertreten hat, werden gesondert berechnet. Weitere Entwürfe sowie andere Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.
4.7 Zahlungsforderungen sind innerhalb von einer Wochen nach Rechnungsstellung zu begleichen. Bei Zahlungsverzug kann die Agentur Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.
4.8 Die Agentur ist in jedem Fall berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen, deren Höhe sich am Verhältnis zwischen den erbrachten Leistungen und dem Gesamtumfang der vertraglich geschuldeten Leistungen orientiert. Kommt eine von der Agentur ausgearbeitete und vom Auftraggeber genehmigte Konzeption nicht zur Durchführung, so bleibt der Vergütungsanspruch der Agentur davon unberührt.
4.9 Bei Zahlungsverzug kann die Agentur Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
5. Hosting
5.1 Die Agentur erbringt selbst oder durch Dritte Leistungen nach näherer Maßgabe des ausgeschriebenen Leistungsangebots.
5.2 Bei Bestellung wählt der Kunde einen konkreten Tarif aus. Die Kombination verschiedener Angebote oder individueller Anpassung des Angebotes ist nicht möglich.
5.3 Interessenten, die über einen Internetzugang verfügen, können die auf dem Server abgelegten Informationen des Kunden rund um die Uhr abrufen. Die Agentur sagt keine Erreichbarkeit des Netzwerks von 100 Prozent zu. Von der Verfügbarkeit ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster und Zeiten, in denen das Netzwerk auf Grund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von die Agentur liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), über das Internet nicht zu erreichen ist.
5.4 Der Kunde ist berechtigt, andere Unternehmen oder deren Waren und Dienstleistungen auf dem Webserver darzustellen. Die Haftung für die Drittpräsentation übernimmt in jedem Fall der Kunde. Bei der Gestaltung bzw. Konfiguration ist der Kunde hinsichtlich der Wahl der technischen Möglichkeiten weitgehend frei. Die Agentur behält sich allerdings vor, den Einsatz von Techniken zu untersagen und zu unterbinden, die den Server bzw. das Netzwerk übermäßig stark belasten bzw. belasten werden.
5.5 Es besteht seitens der Agentur keine Prüfungspflicht der Webseiten und sonstiger Inhalte, wie E-Mail-Verkehr des Kunden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein Impressum für jeden zugänglich zu machen. Der Kunde verpflichtet sich, keine Werberundschreiben bzw. Massenmailings (Mailingaktionen) über E-Mail-Adressen seiner Domain zu initiieren, ohne von den E-Mail-Empfängern dazu aufgefordert worden zu sein. Die Agentur behält sich das Recht vor, bei Verstoß den Account vorübergehend oder langfristig zu sperren. Im Sinne des obigen Absatzes ist der Kunde ebenfalls für die entsprechenden Accounts seiner Kunden bzw. Mitbenutzer verantwortlich.
5.6 Die Agentur prüft, ob die vom Kunden gewünschten Domains bereits an Dritte vergeben sind. Falls die Agentur nicht Inhaber der gewünschten Domains ist und die Prüfung dieses Vertrages ergibt, dass die vom Kunden gewünschten Domains noch nicht an Dritte vergeben sind, wird die Agentur die Registrierung der Domains unverzüglich bei einem dem Zweck geeigneten Hoster. bzw. der zuständigen ausländischen Vergabestelle beantragen. Falls die Prüfung ergibt, dass die vom Kunden gewünschten Domains bereits an Dritte vergeben sind, wird die Agentur den Kunden hiervon unterrichten. Weitergehende Verpflichtungen hinsichtlich der bereits vergebenen Domains bestehen seitens der Agentur nicht. Sofern die Agentur Inhaber der in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Domains ist bzw. wird, verpflichtet sich die Agentur, dem Kunden die Domains für die Dauer dieses Vertrages zur alleinigen Nutzung zu überlassen.
5.7 Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung. Sie verlängert sich automatisch um die Vertragslaufzeit, sofern nicht anders in der Produktbeschreibung festgelegt, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wurde.
5.8 Als wichtiger Grund für die Kündigung des Vertrages durch die Agentur gilt insbesondere „ein Verstoß des Kunden gegen gesetzliche Verbote, insbesondere die Verletzung strafrechtlicher, urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, namensrechtlicher oder datenschutzrechtlicher Bestimmungen“, „ein Zahlungsverzug, der länger als vier Wochen andauert“, „die Fortsetzung sonstiger Vertragsverstöße nach Abmahnung durch die Agentur“, eine grundlegende Änderung der rechtlichen oder technischen Standards im Internet, wenn es für die Agentur dadurch unzumutbar wird, seine Leistungen ganz oder teilweise weiter zu erbringen.
5.9 Der Kunde hat die Pflicht, zur Löschung seines Accounts, die Kündigung unter Angabe der Kunden- und Vertragsnummer und des Kundenlogins in schriftlicher Form per Post oder Fax einzureichen. Die Kündigung aller Domains trägt nicht gleichzeitig zur Kündigung des Accounts bei.
5.10 Die Parteien verpflichten sich sowie ihre Mitarbeiter, Verschwiegenheit auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses über alle im Rahmen der Vertragsbeziehung anvertrauten oder sonst bekannt gewordenen geschäftlichen und privaten Geheimnisse sowie über die persönlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Verhältnisse des Vertragspartners dessen Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern zu wahren.
5.11 Die Registrierung einer Domain verlängert sich in der Folgezeit jeweils um weitere 12 Monate, sofern die Domain nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der Domainlaufzeit gekündigt wird. Für eine vorzeitige Kündigung der Domain oder des mit der Domain verbundenen Tarifs erfolgt keine Erstattung für die Restlaufzeit.
5.12 Falls der Kunde eine Domain auf seine Person registriert hat, wird die Agentur auch nach Vertragsende hieran keine Rechte geltend machen. Die Domain bleibt bis zum Ende der vom Kunden bezahlten Periode auf seine Person registriert. Sofern der Kunde danach nicht selbst für eine weitergehende Delegierung sorgt, wird die Agentur die Domain an die zuständige Registrierungsstelle zurückgebe
6. Fremdleistungen
6.1 Die Agentur ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf die Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Dazu wird der Auftraggeber vorab informiert und erteilt die notwendige schriftliche Vollmacht.
6.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Agentur abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Agentur im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
6.3 Freie Mitarbeiter oder Dritte, die von der Agentur eingesetzt werden, sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen. Der Auftraggeber verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung eingesetzten Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung von der Agentur weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.
7. Schutzfähigkeit sowie Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit
8. Urhebernennung, Referenznennung und Belegexemplare
8.1 Die Agentur hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Agentur zum Schadenersatz.
8.2 Die Agentur ist berechtigt, in ihrer Eigenwerbung (inkl. Internet und Printmedien) auf das Vertragsverhältnis zum Auftraggeber hinzuweisen und Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages des Vertrages entstehenden Arbeiten zur Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu verwenden.
8.3 Von allen Vervielfältigungsstücken überlässt der Auftraggeber der Agentur 3-5 einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich.
9. Haftung
9.1 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen, von der Agentur zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen, haftet die Agentur unbeschränkt.
9.2 Die Agentur haftet weiterhin im Rahmen abgegebener Garantien sowie für Vorsatz und Fahrlässigkeit auch der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Soweit der Agentur kein Vorsatz anzulasten ist, beschränkt sich die Haftung auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen dieses Vertrages zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gerechnet werden muss. Die Haftung für die aus diesem Vertrag resultierenden Schäden und Aufwendungen bei leichter Fahrlässigkeit ist über die Rege- lung in vorstehendem Satz hinaus begrenzt auf einen Höchstbetrag in Höhe der Hälfte der vereinbarten Vergütung.
9.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9.4 Drittbeauftragte gemäß § 2 Abs. 3 gelten nicht als Erfüllungsgehilfen der Agentur. Die Agentur haftet unabhängig von dem Grad des Verschuldens nicht bei Nichterfüllung, Leistungsmangel oder Verzug von Drittbeauftragten. Gegebenenfalls tritt die Agentur ihre bestehenden Ersatzansprüche gegen den Dritten an den Auftraggeber ab.
9.5 Für die freigegeben Arbeiten der Agentur haftet ausschließlich der Kunde. Soweit der Kunde von sich aus Korrekturen vornehmen lässt, entfällt jede Haftung der Agentur. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Verwendung der Grafiken bzw. Texte den gesetzlichen Vorschriften entspricht und keine Rechte Dritter verletzt werden.
9.6 Terminvereinbarungen werden von der Agentur mit der allgemeinen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns beachtet. Fixgeschäfte bedürfen einer besonderen Vereinbarung.
9.7 Für drucktechnisch bedingte Mehr- bzw. Minderlieferungen bis zu 10%, materialbedingte Farbabweichungen und Toleranzen von Stärke, Format und Zuschnitt sowie Abweichungen bei Farbreproduktionen, Aufdrucken und Auflagendruck, entfällt jede Haftung der Agentur.
9.8 Die Agentur haftet nur für Schäden, die die Agentur selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Agentur auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
9.9 Mit der Abnahme des Werkes und/oder der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Zur Vermeidung von Schäden und Folgeschäden obliegt dem Kunden eine ständige Kontroll- und Sicherungspflicht, sollte der Auftraggeber sich für eine selbstständige Pflege seiner Webseite (z.B. CMS) entschieden haben. Die Agentur übernimmt keine Haftung für nicht erstellte Updates und den daraus resultierenden Folgen.
9.3 Der Agentur haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designarbeiten, die dem Auftraggeber zur Nutzung überlassen werden. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der
Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen.
9.4 In keinem Fall haftet die Agentur für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung. Allerdings ist die Agentur verpflichtet, den Auftraggeber auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie ihm bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.
9.5 Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei der Agentur geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
9.6 Sofern die Agentur notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragsnehmer keine Erfüllungsgehilfen von der Agentur. Die Agentur haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
10. Verwertungsgesellschaften
Der Auftraggeber verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von der Agentur verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der Agentur gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
11. Besondere Bestimmungen für die Erstellung und Pflege von Internetseiten (Webseiten)
11.1 Dem Auftraggeber steht ein Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Vermietung oder sonstigen Zugänglichmachung des Quellcodes gegenüber Dritten nicht zu.
11.2 Der Auftraggeber wird die ihm durch Zugang zu dem Quellcode vermittelten Informationen über den Quellcode geheim halten und an Dritte nicht weitergeben.
11.3 Die Erstellung/Pflege erfolgt im Wege der Datenfernübertragung. Die für die Erstellung/Pflege erforderlichen Zugriffsrechte sind der Agentur mitzuteilen und dürfen in der Zeit der Nutzung der durch die Agentur erstellten Webseite nicht verändert werden.
11.4 Für Störungen im Bereich der Telekommunikationsnetze oder des hostenden Unternehmens ist die Agentur nicht verantwortlich.
11.5 Die Urheberbezeichnungen im Quelltext und als Link auf der Webseite selber, dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Agentur, nicht verändert oder gelöscht werden.
12. Laufzeiten / Kündigung (Wartungspakete)
12.1 Die Laufzeit eines Wartungsvertrags beginnt mit Bereitstellung der Software an den Kunden bzw. nach der Erstellung einer Webseite (Beispiel: Wenn die Webseiten-Erstellung am 15. Juli 2021 fertig gestellt wird, beginnt der Wartungsvertrag ab dem 15. August 2021). Die Bereitstellung kann durch die Agentur oder einen von der Agentur autorisierten Dritten erfolgen.
12.2 Ein Wartungsvertrag verlängert sich jeweils um ein (1) weiteres Kalenderjahr, wenn er nicht durch eine Partei mit einer Kündigungsfrist von (3) drei Monaten vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich ein Wartungsvertrag automatisch um ein (1) weiteres Jahr.
12.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Agentur insbesondere vor, wenn
- der Kunde schwerwiegend gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt, insbesondere der Kunde an der Software unberechtigterweise Änderungen vornimmt oder vornehmen lässt.
- beim Kunden ein Insolvenzgrund im Sinne der §§ 17 bis 19 InsO vorliegt.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht für Inlandsgeschäfte anzuwenden.
13.2 Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen handelt, gilt für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit den Leistungen der Agentur als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz der Agentur. Klagt die Agentur, ist sie auch berechtigt, den Gerichtsstand am Sitz des Kunden zu wählen.
13.3 Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.